Eine Bitte an unsere Mitglieder
Denken Sie bitte an die laufenden Änderungen Ihrer persönlichen Daten, um Missverständnisse zu vermeiden. Informieren Sie uns bitte auch bei Statuswechsel, z. B. vom Aktiven zum Reservisten oder zum Ausscheiden als Reservist oder zum Wechsel als Ehemaliger (a. D.). So können wir Sie besser betreuen und unsere Daten besser interpretieren. Die formale Änderung Ihrer Kontodaten, Ihrer Anschrift oder einen gewünschten Ortsverbandswechsel melden Sie uns bitte mit der Änderungsmitteilung s.o..
Teilen Sie uns bitte auch Ihre Erreichbarkeit per E-Mail mit. Dann können wir Sie bei Einladungen, Rückfragen und auch für interessante Informationen rund um die Kameradschaft kostengünstiger, rascher und direkter ansprechen.
Datenschutz
- Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Kameradschaft ist der/die Datenschutzbeauftragte verantwortlich. Nähere Bestimmungen enthält § 17 der Satzung.
- Jedes Mitglied ist mit der Beitrittserklärung über den Umgang mit seinen persönlichen Daten innerhalb der Kameradschaft zu informieren. Einer darüber hinausgehender Verwendung muss das Mitglied ausdrücklich zustimmen.
- Die Kameradschaft informiert die Tagespresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite der Kameradschaft veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
- Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Kameradschaftslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Wettkämpfen sowie Feierlichkeiten, am „schwarzen Brett“ der Kameradschaft oder in der Kameradschaftszeitschrift "Der Feldjäger" bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
- Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die in der Kameradschaft eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
- Der Kameradschaft kann Kooperationsabkommen mit Firmen zur Erfüllung des Vereinszwecks abschliessen und dafür Daten übermitteln. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt!
Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft
Allgemeines Die Mitgliedschaft ist in §4 der Satzung geregelt. Sie ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand. Er kann die Zustimmung des zuständigen Ortsverbandes einholen.
Mitglieder Mitglieder der Kameradschaft kann werden, wer Aktiver, Reservist, ehemaliger Angehöriger oder Freund der Feldjägertruppe ist.
Mitgliedsformen Vollmitgliedschaft und Familienmitgliedschaft (bei Familienmitgliedschaft erhält das Familienmitglied keine Zeitschrift „Der Feldjäger“).
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten der Mitglieder der Kameradschaft bestimmen sich nach § 5 der Satzung.
Betreuung Die Betreuung erfolgt in ständiger Zusammenarbeit von Ortsverbänden und Bundesvorstand. Mitgliedernachweise werden auf beiden Ebenen geführt.
Aufnahme neuer Mitglieder Der Bundesvorstand vollzieht die Aufnahme. Er registriert, weist die Mitgliedsnummer zu und stellt eine Mitgliedskarte aus. Eine Kopie des Aufnahmeantrages geht über den Regionalverband dem Ortsverband zu. Das neue Mitglied erhält von der Bundesgeschäftsstelle eine Aufnahmebestätigung mit dem Mitgliedsausweis.
Erlöschen Die Mitgliedschaft erlöscht gemäß §4 der Satzung durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes. Der Austritt muss schriftlich der Bundesgeschäftsstelle gegenüber mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden. Die Streichung eines Mitgliedes durch den Bundesvorstand kann erfolgen, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Jahresbeitrag im Rückstand ist. Sie erfolgt jedoch erst dann, wenn das Mitglied aufgrund der durch Bundesvorstand ergangenen Mitteilung die eingeräumte Widerspruchsfrist hat ungenutzt verstreichen lassen. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn das Mitglied das Ansehen der Kameradschaft schuldhaft in grober Weise verletzt hat.